ConProMa GmbH

Ihre Experten für Consulting und Projektmanagement zur Klima- und Lüftungstechnik in Weißenburg und deutschlandweit

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Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihrem geplanten Projekt und helfen Ihnen, die optimale Lösung für Ihren Bedarf zu finden. Auch bei Fragen und Problemen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.


Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns schriftlich zu erreichen. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen zurückmelden.


Ihr Team der ConProMa GmbH

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Unser Team bietet Ihnen wirtschaftliche und optimierte Lösungen aus einer Hand in der Klima- und Lüftungstechnik.

 

Wir übernehmen alle Leistungen von der Planung, Implementierung bis hin zur Wartung und halten Ihnen den Rücken für Ihre Kernaufgaben frei.

 

Mit unserem landesweiten Netzwerk im Vertrieb und Service gelingt uns eine zeitnahe und individuelle Betreuung unserer Kunden. 

 

Hinterlassen Sie uns gerne bei Interesse eine Nachricht über das Konaktformular oder direkt telefonisch. Wir freuen uns auf Sie.


09141 9958460

🖷 09141 99584622
✉ oder direkt per

E-Mail an: kontakt@conproma-gmbh.de


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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der ConProMa GmbH

    1. Geltungsbereich


    1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGBs") gelten für

    sämtliche gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen der ConProMa

    GmbH (nachfolgend "ConProMa" oder "wir") und ihren Kunden im Bereich Lüftung, Kälte,

    Klima, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Technik und Sanitär. 

    Die AGBs regeln

    sämtliche Aspekte der Geschäftsbeziehung, einschließlich Angebote, Verträge, Lieferungen,

    Leistungen, Zahlungen und Gewährleistungen.


    1.2 Soweit der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet oder auf andere

    Vertragsbedingungen hinweist, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

    Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann

    Vertragsbestandteil, wenn ConProMa ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


    2. Vertragsgegenstand


    2.1 ConProMa erbringt umfassende Consulting- und Projektmanagementdienstleistungen im

    oben genannten Tätigkeitsfeld. Dies umfasst die Analyse von Kundenanforderungen, die

    Planung von Projekten, technische Beratung, Umsetzungskoordination, Qualitätssicherung

    und Projektdokumentation.


    2.2 Die genauen Leistungen, ihre Umfänge, Dauer, Konditionen und Kosten ergeben sich aus

    individuellen, schriftlichen Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Verträgen, die von

    ConProMa und dem Kunden gemeinsam unterzeichnet wurden.


    3. Zahlungsbedingungen


    3.1 Zahlungsziel: Die Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem

    Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich andere

    Zahlungsfristen vereinbart wurden.


    3.2 Zahlungsmittel: Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung auf das in der Rechnung

    angegebene Bankkonto von ConProMa. Andere Zahlungsmethoden bedürfen einer

    schriftlichen Vereinbarung zwischen ConProMa und dem Kunden.


    3.3 Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug berechnet ConProMa Verzugszinsen in Höhe von

    [2]% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Weitere

    Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.


    4. Rechnungsprüfung

    Der Kunde ist berechtigt, die erhaltene Rechnung innerhalb von 7 Tagen ab dem

    Rechnungsdatum auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Etwaige

    Unstimmigkeiten oder Fehler sind ConProMa unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

    Unterbleibt eine schriftliche Mitteilung innerhalb dieser Frist, gelten die Rechnungen als

    akzeptiert und korrekt


    5. Haftung und Gewährleistung


    5.1 

    Haftung: ConProMa haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober

    Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ConProMa nur im Falle der Verletzung

    wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt

    ist.


    5.2 Gewährleistung: ConProMa gewährleistet, dass ihre Dienstleistungen mit der gebotenen

    Sorgfalt und Fachkompetenz erbracht werden. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Mängel

    oder Abweichungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Erbringung

    der jeweiligen Leistung, schriftlich zu melden.


    6. Geheimhaltung und Datenschutz

    ConProMa verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die

    im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden. Die Datenschutzbestimmungen der

    ConProMa sind in einer separaten Datenschutzerklärung festgehalten und bilden einen

    integrierten Bestandteil dieser AGBs.


    7. Erfüllungsort und Gerichtsstand


    7.1 Erfüllungsort: Sämtliche Leistungen, Lieferungen und Zahlungen haben ihren

    Erfüllungsort am Hauptsitz von ConProMa in Weißenburg.


    7.2 Gerichtsstand: Für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGBs oder der

    Geschäftsbeziehung resultierende Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Hauptsitz der

    ConProMa GmbH der ausschließliche Gerichtsstand.


    8. Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder

    werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der

    unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der

    unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Mit dieser Karte können Sie den Weg zu uns schnell finden.

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